Diebstahl versus Urkundenunterdrückung
Die Unterdrückung von Kfz-Kennzeichentafeln ist keine typische Begleittat zu einem Autodiebstahl und ist daher gesondert nach § 229 Abs 1 StGB strafbar.
§ 229 StGB
Rechtsanwalt
Mag. Normann Hofstätter, MBA
Verteidiger in Strafsachen
zert. Finanzstrafrechtsexperte
zert. Compliance Officer
zert. Immobilienökonom
Die Unterdrückung von Kfz-Kennzeichentafeln ist keine typische Begleittat zu einem Autodiebstahl und ist daher gesondert nach § 229 Abs 1 StGB strafbar.
§ 229 StGB