Rechtsanwalt
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Wie bekomme ich die Fußfessel? I

Der Strafgefangene hat sich in einer Unterkunft aufzuhalten, einer geeigneten Beschäftigung, wie insbesondere Erwerbtätigkeit, einer Ausbildung, der Kinderbetreuung, einer gemeinnützigen Arbeit oder einer vergleichbaren der Wiedereingliederung dienenden Tätigkeit, nachzugehen und sich den angemessenen Bedingungen seiner Lebensführung außerhalb der Anstalt zu unterwerfen.
Dem Strafgefangenen ist es untersagt die Unterkunft, außer zur Ausübung seiner Beschäftigung, zur Beschaffung des notwendigen Lebenbedarfs, zur Inanspruchnahme notwendiger medizinsicher Hilfe oder aus sonstigen in den Bedingungen genannten Gründen zu verlassen.

Strafzweck und Widerruf

Der Strafgefangene ist durch geeignete Mittel der elektronischen Aufsicht zu überwachen und so weit zu betreuen, als dies zur Erreichung des erzieherischen Strafzwecks erforderlich erscheint.
Die Anhaltung im elektronisch überwachten Hausarrest ist zu widerrufen, wenn der Strafgefangene eine Anordnung oder eine ihm auferlegte Bedingung trotz förmlicher Mahnung nicht einhält.
Wenn also der Strafgefangene die ausschließlich zur Beschäftigung bestimmte Abwesenheitszeit für andere Tätigkeiten, wie Einkaufen genutzt hat, ist der Widerruf auszusprechen (VwGH vom 29. 5. 2013, 2013-01-0066).

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