+43 664 54 15 680

Unterbringung eines Jugendlichen bei erwachsenen Straftätern?

Das (strafrechtliche) Jugendgerichtsgesetz (JGG) ordnet grundsätzlich die Trennung von Erwachsenen und Jugendlichen in der Untersuchungshaft, Strafhaft und im Maßnahmenvollzug an.

Daraus leitet der OGH (7Ob107/14g) ab, dass ein Jugendlicher, der nach dem Unterbringungsgesetz in einer psychiatrischen Krankenanstalt untergebracht ist, das Recht hat nicht in der selben Station betreut zu werden, wie ein Erwachsener, der im Rahmen einer strafrechtlicher Maßnahme in der selben Anstalt angehalten wird.

Der Jugendliche hat nach § 34a UbG das Recht auf Prüfung und Durchsetzung genannten Rechts vor dem Unterbringungsgericht.
(Gesetzestext: §34a UbG und JGG, OGH Entscheidung: 7Ob107/14g)