Rechtsanwalt
Mag. Normann Hofstätter, MBA
Verteidiger in Strafsachen
zert. Finanzstrafrechtsexperte
zert. Compliance Officer
zert. Immobilienökonom

Notfall-Hotline: 0-24 Uhr
+43 (0)664 5415680
MENU

Prostitution: Klage wegen nichtbezahltem Entgelt

Mit der Entscheidung des OGH vom 18.04.2012, 3 Ob 45/12g wurde von der bisher vertretenen Ansicht, dass ein Vertrag über sexuelle Dienstleistungen (Prostitution) einschließlich der Entgeltvereinbarung sittenwidrig sei, abgegangen.

Nunmehr ist ein Vertrag über sexuelle Dienstleistungen nicht generell sittenwidrig und nichtig. Das vereinbarte Entgelt für die tatsächlich erbrachte Leistung kann eingeklagt werden.