Rechtsanwalt
Mag. Normann Hofstätter, MBA
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Vernichtung der gesellschaftlichen Stellung durch Bekanntgabe einer sexuellen Neigung

Eine schwere Erpressung iSd § 145 StGB liegt unter anderem dann vor, wenn jemand einen politisch aktiven Gemeinderat mit der Drohung erpresst, seine Neigung zu jungen Sexualpartnern und sein tendenziöses Interesse an sodomitischen Praktiken, die in Chatnachrichten zu lesen sind, zu veröffentlichen.

§ 145 StGB

OGH 11.4.2019, 12 Os 27/19s