Rechtsanwalt
Mag. Normann Hofstätter, MBA
Verteidiger in Strafsachen
zert. Finanzstrafrechtsexperte
zert. Compliance Officer
zert. Immobilienökonom

Notfall-Hotline: 0-24 Uhr
+43 (0)664 5415680
MENU

Ist die Suchtmittelbestellung im Darknet strafbar?

Bestellt man sich im Internet im sogenannten Darknet auf virtuellen Marktplätzen Drogen, welcher Art auch immer, meistens MDMA, Cannabis, Amphetamin, Speed oder Kokain und erlangt die Polizei, aus welchen Gründen auch immer, Kenntnis von der Bestellung, kann man in der Folge nach Anklageeinbringung durch die Staatsanwaltschaft, vom dann zuständigen Landesgericht verurteilt werden, wenn die Grenzmenge des § 28b SMG überstiegen ist, nach § 12 StGB, § 28a Abs 1 2. und 3. Fall SMG, zumal der Täter mit der Bestellung im Darknet zur Aus- bzw. Einfuhr durch den Ankauf von Suchtmitteln im Ausland beisteuerte und den Anbieter damit beauftragte, das Suchtmittel, meistens postalisch, nach Österreich zu verbringen bzw. zu liefern. 

SMG §28a

 

Ähnliche Beiträge:
<link recht-oesterreich-news suchtgift-kath-pflanze.html external-link-new-window externen link in neuem>Suchtgift-Kath-Pflanze
<link recht-oesterreich-news reisepass-suchtgift-gesetz.html external-link-new-window externen link in neuem>Reisepass und Suchtgift
<link recht-oesterreich-news herstellung-von-suchtgift-in-der-mietwohnung.html external-link-new-window externen link in neuem>Herstellung von Suchtgift in der Wohnung
<link recht-oesterreich-news strafrecht-drogen-cannabis-marihuana.html external-link-new-window externen link in neuem>Änderungen der Strafrechtslage bei Herstellung und Gewinnung von Suchtgift
<link recht-oesterreich-news suchtgiftkonsum-durch-schueler.html external-link-new-window externen link in neuem>Suchtgiftkonsum durch Schüler