Rechtsanwalt
Mag. Normann Hofstätter, MBA
Verteidiger in Strafsachen
zert. Finanzstrafrechtsexperte
zert. Compliance Officer
zert. Immobilienökonom

Notfall-Hotline: 0-24 Uhr
+43 (0)664 5415680
MENU

Wann wird von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen?

Gemäß § 35c StAG hat die Staatsanwaltschaft von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, sofern kein Anfangsverdacht besteht. Davon ist nur der Anzeiger zu verständigen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass er einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens nicht stellen kann.


§ 35c StAG

- - - - - 
*** Update vom 17.01.2024: 
 
Ich vertrete meine Mandanten im Strafrecht ebenfalls vor dem Landesgericht Eisenstadt, Landesgericht Korneuburg, Landesgericht St.Pölten und dem Landesgericht in Linz.