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Bankraub - Versuch?

Der zu einem Bankraub entschlossene Täter, der sein Fluchtauto 50 Meter vor der Bank anhält, seine mitgebrachten Raubutensilien (Waffenattrappe, Spielzeugpistole, Strumpfmaske) griffbereit auf den Beifahrersitz legt und zur Tarnung die Kennzeichentafel seines Fahrzeuges mit Papier überklebt und auch den Bankeingang beobachtet und nur deshalb sein Vorhaben, die Bank zu überfallen aufgibt, wegen vermehrtem Kundenaufkommens und Herannahens eines Polizeidienstwagens, hat dennoch seinen Raubentschluss ausführungsnahe betätigt, sodass in dieser Konstellation ein Raubversuch vorliegt. 

OGH vom 23.4.1998, 12 Os 25/98