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Diebstahl versus Urkundenunterdrückung

Die Unterdrückung von Kfz-Kennzeichentafeln ist keine typische Begleittat zu einem Autodiebstahl und ist daher gesondert nach § 229 Abs 1 StGB strafbar.

§ 229 StGB

OGH v 2.4.2019, 11 Os 8/19i