Drohung mit Vermögensverletzung

Die Drohung eines Geschäftsführers, bei ausbleiben einer Zahlung als gewerberechtlicher Geschäftsführer auszusteigen verstößt gegen die guten Sitten im Sinne des § 144 Abs 2 StGB.

OGH 15.10.2019, 12 Os 103/19t

§ 144 StGB

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