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Wie bekomme ich die Fußfessel? II

In die Entscheidung, ob der Vollzug der Strafe in Form des elektronisch überwachten Hausarrests (Fußfessel) stattgegeben wird, fließen folgende Überlegungen (Risikofaktoren) ein:
 

- Bereits begangene vorsätzliche und auch fahrlässige strafbare Handlungen,
- das soziale Umfeld des Verurteilten.
- die Gefährlichkeit des Strafgefangenen,
- die Art und der Beweggrund der Anlasstat oder früheren Verurteilungen,
- den nunmehrigen Lebenswandel und
- die Chancen auf ein redliches Fortkommen nach der Haft eine wesentliche Rolle.

 

Beurteilungsspielraum


Die Strafvollzugsbehörde hat hierfür einen Beurteilungsspielraum, wobei deren Entscheidung an Hand der dargestellten Kriterien zu begründen ist. (VwGH 11. 10. 2012, 2012-01-19).

Weitere Inhalte aus dieser Serie:
Elektronisch überwachter Hausarrest - Fußfessel I.
Elektronisch überwachter Hausarrest - Fußfessel III.