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Was ist eine kriminelle Organisation?

Nach § 278a StGB ist mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu bestrafen, wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt. 

Diese liegt vor, wenn auch nicht ausschließlich, wenn diese auf wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit u.a. Falschgeld oder Suchtmittel ausgerichtet ist und dadurch eine Bereicherung im großen Umfang anstrebt und andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht. 

Für das Vorliegen einer kriminellen Organisation nach dem StGB bedarf es wesentliche Merkmale der Organisation arbeitsteiligen Vorgehens, ein hierarchischer Aufbau oder eine gewisse Infrastruktur. 

Eine größere Zahl von Personen sind nach der Judikatur etwa 10 Personen. 

§278a StGB