Kronzeugenregelung III
Mit dem BGBl I 2021/243 wurde die Kronzeugenregelung um weitere 7 Jahre verlängert.
Nunmehr wird auch die Kriminalpolizei in den Kreis jener Behörden aufgenommen, an die ein Kronzeuge herantreten kann.
Rechtsanwalt
Mag. Normann Hofstätter, MBA
Verteidiger in Strafsachen
zert. Finanzstrafrechtsexperte
zert. Compliance Officer
zert. Immobilienökonom
Mit dem BGBl I 2021/243 wurde die Kronzeugenregelung um weitere 7 Jahre verlängert.
Nunmehr wird auch die Kriminalpolizei in den Kreis jener Behörden aufgenommen, an die ein Kronzeuge herantreten kann.