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Wie hoch ist die Strafe bei sexueller Belästigung?

Nach § 218 Abs 1a StGB ist zu bestrafen, wer eine andere Person durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt. Der Tatbestand ist mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. 
Die intensive Berührung des Gesäßes in der Dauer von etwa einer halben Minute ist tatbildlich.


§ 218 StGB
OGH 23.4.2019, 11 Os 44/19h