Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

Auch ein schriftliches Angebot, für die Duldung geschlechtlicher Handlungen Geld zu zahlen, ist eine Ausführungshandlung im Sinne des § 207b Abs 3 StGB, auch wenn der Täter die Ablehnung des Opfers akzeptiert.
Das heißt dieses schriftliche Anbot stellt keine straflose Vorbereitungshandlung dar.

§ 207b StGB

OGH v 9.4.2019, 14 Os 24/19i

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