Fußfessel – Strafvollzug durch elektronisch überwachten Hausarrest

Der Vollzug der Strafe in Form des elektronisch überwachten Hausarrests bedeutet, dass der Strafgefangene sich in seiner Unterkunft aufzuhalten, einer geeigneten Beschäftigung nachzugehen und sich angemessenen Bedingungen seiner Lebensführung außerhalb der Anstalt zu unterwerfen hat.

Der Strafgefangene hat die mit Verordnung der Bundesministerin für Justiz festzusetzenden Kosten - bei Strafhaft € 22,- pro Tag – des elektronischen Hausarrestes zu ersetzen.

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