Rechtsanwalt
Mag. Normann Hofstätter, MBA
Verteidiger in Strafsachen
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Stalking, Verfolgung & Gefährliche Drohung

Als Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger berate ich Sie diskret und vertrete Sie in Strafsachen und Klagen bei Stalking und gefährlicher Drohung vor Gerichten in Wien und ganz Österreich.

 

Gefährliche Drohung

Gefährliche Drohung ist strafbar, wenn der Täter einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen. Die Drohung muss objektiv geeignet sein, dem Bedrohten begründete Besorgnis einzuflößen. Der Täter muss dabei mit der Absicht handeln, den Bedrohten in Furcht und Unruhe zu versetzen.

Gefährliche Drohung - § 107 Strafgesetzbuch

Beharrliche Verfolgung (Stalking)

Stalking ist strafbar, wenn der Täter eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt. Das heißt in einer Weise, die geeignet ist, das Opfer unzumutbar und eine längere Zeit hindurch zu beeinträchtigen.

Beharrliche Verfolgung (Stalking) - § 107a Strafgesetzbuch


Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (Cybermobbing)

Weiters ist strafbar, wer im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems in einer Weise, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortsetzt und eine Person für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar an der Ehre verletzt oder Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar macht.

Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems - § 107 c Strafgesetzbuch