Auslieferungsverfahren
Was ist das Auslieferungsrecht?
Sobald eine im Inland befindliche Person zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung von einem anderen Staat verfolgt, gesucht oder gefahndet wird, kommen je nach Staat das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) bzw. das EU-JZG zur Anwendung.
Die auszuliefernde Person wird Betroffener genannt.
Im Anwendungsbereich des EU-JZG findet das Übergabeverfahren, die Übergabehaft und die Übergabeverhandlung statt; nach anderen Rechtsgrundlagen, wie dem ARHG, das Auslieferungsverfahren, die Auslieferungshaft samt Auslieferungsverhandlung.
Was sind die Voraussetzungen der Auslieferung?
Beim Verfahren nach dem EU-JZG muss im europäischen Haftbefehl (EHB) ein sogenanntes Listendelikt vorliegend sein.
Gibt es einen Aufschub der Übergabe?
Auf Antrag könnte man unter anderem die Transportunfähigkeit geltend machen.
Wie kann ich die Auslieferung verhindern?
Sofern im Zielstaat Folter oder Misshandlung droht, sollte die betroffene Person dies schlüssig nachweisen können.
Restriktiver wird die Achtung des Privat- und Familienlebens gesehen.
Darf ich als Österreicher ausgeliefert werden?
Grundsätzlich dürfen österreichische Staatsbürger nicht ausgeliefert werden.
Sollten Sie ein Auslieferungsproblem haben, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Mag. Normann Hofstätter, MBA, Ihre erfahrene Rechtsvertretung in Wien, Linz, St. Pölten und Eisenstadt.