Ist ein abruptes Abbremsen des Pkws strafbar?
Nötigung liegt vor, wenn der Täter sein Opfer zum abrupten Abbremsen seines Pkws auf dem dritten Fahrstreifen einer Autobahn zwingt, indem er ohne zu blinken, kurz vor dem Opfer auf diesen Fahrstreifen wechselte und ohne verkehrsbedingte Notwendigkeit bis zum Stillstand abbremste.
Der OGH hält hierzu folgendes fest:
Die zwar vom Opfer hervorgerufene Kraft (= Masse x Beschleunigung) wird erst durch das in Rede stehende Täterverhalten, das sich dieser Kraft bedient, gegen die körperliche Sphäre des Opfers gelenkt – physikalisch nicht anders als durch ein Losfahren des Täters auf ein Opfer.