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Aufgabe des Gerichtes im Ermittlungsverfahren

Das Gericht hat in einem Ermittlungsverfahren die Zweckmäßigkeit der Aufnahme eines Sachverständigenbeweises nicht zu prüfen.

Leiterin des Ermittlungsverfahrens ist die Staatsanwaltschaft, die entscheidet, welche Ermittlungen zu Aufklärungen der Straftat durchzuführen sind.

Das heißt, das Gericht muss daher einen Sachverständigen bestellen, selbst wenn es der Ansicht ist, dass dem Gutachten kein Beweiswert zukommen wird.

§ 91 stopp

14 Os 84/20i