Keine bedingte Geldstrafe - Gemäß § 43 Abs 1 Strafgesetzbuch Österreich
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 BGBl I 2010/111 wird die bedingte Strafnachsicht eingeschränkt. Gemäß § 43 Abs 1 StGB ist eine bedingte Strafnachsicht nur mehr bei Freiheitsstrafen und nicht mehr bei Geldstrafen möglich.