Ab wann bin ich Beschuldigter und ab wann bin ich Verdächtiger?
Ein Verdächtiger ist jede Person, gegen die aufgrund eines Anfangsverdachts ermittelt wird.
Beschuldigter ist hingegen jeder Verdächtige, sobald er aufgrund bestimmter Tatsachen konkret verdächtigt ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben und zur Aufklärung dieses konkreten Verdachtes Ermittlungsmaßnahmen von der Staatsanwaltschaft angeordnet oder von der Polizei durchgeführt werden oder Beweise aufgenommen werden.
Nach § 48 Abs 2 StPO sind sämtliche Bestimmungen der StPO, welche auf den Beschuldigten verweisen, auch auf den Verdächtigen anzuwenden, sofern dies nicht im Einzelfall anders bestimmt wird.