Cannabis-Prozess: Forschungsbetrieb oder illegal?
Vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien steht eine groß dimensionierte Cannabis-Anlage in Wien-Liesing im Mittelpunkt eines Strafverfahrens. Einer der beiden Hauptangeklagten wird von Rechtsanwalt und Strafverteidiger Mag. Normann Hofstätter vertreten. Die zentrale Frage des Verfahrens betrifft die rechtliche Einordnung des betriebenen Cannabis-Anbaus und der damit verbundenen Geschäftstätigkeit.
Nach den übereinstimmenden Berichten von ORF Wien und DER STANDARD sollen die beiden Hauptangeklagten eine mehr als 3.000 Quadratmeter große Lagerhalle übernommen haben. Auf rund 1.500 Quadratmetern wurden Cannabis-Pflanzen angebaut. Bei dem Polizeieinsatz wurden tausende Pflanzen sowie erhebliche Mengen bereits geernteten Cannabis sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Cannabis in großem Umfang zur gewinnbringenden Weitergabe produziert worden sei. Die Angeklagten bestreiten diese Darstellung.
Verteidigung: legales Geschäftsmodell mit Cannabis-Stecklingen
Strafverteidiger Normann Hofstätter stellte dem Vorwurf der illegalen Suchtgiftproduktion eine grundlegend andere Sichtweise gegenüber. Sein Mandant habe gemeinsam mit dem zweiten Hauptangeklagten ein legales Geschäftsmodell rund um Cannabis-Stecklinge und Pflanzengenetik betrieben.
Hofstätter verwies gegenüber dem Gericht insbesondere darauf, dass Cannabis-Stecklinge legal angebaut und verkauft werden können. Nach Darstellung der Verteidigung sei der Betrieb daher nicht als klassische illegale Cannabis-Plantage konzipiert gewesen. Vielmehr seien Züchtung, Forschung und der Handel mit Cannabis-Genetik im Mittelpunkt gestanden.
Auch der von Hofstätter vertretene Angeklagte bezeichnete das Unternehmen vor Gericht als Zucht- und Forschungsbetrieb. Ziel sei unter anderem gewesen, den THC-Gehalt bestimmter Cannabis-Sorten zu reduzieren und Nutzhanf zu entwickeln. Nach seinen Angaben wurden mehr als 90 unterschiedliche Sorten gezüchtet und hochwertige Genetik beziehungsweise Stecklinge verkauft. Daneben habe man an einer Nutzung von Terpenen für ätherische Öle gearbeitet.
Forschung, Pflanzenzucht und ein Millionenumsatz
Ein wesentlicher Bestandteil der Verantwortung des Angeklagten betrifft die wirtschaftliche Organisation des Betriebs. Er gab vor Gericht an, Verkäufe über eine mobile Registrierkasse erfasst zu haben. Innerhalb von rund eineinhalb Jahren sei ein Erlös von 3,55 Millionen Euro erzielt worden; die Umsätze seien verbucht und versteuert worden und entsprechende Unterlagen befänden sich im Akt.
Nach Darstellung des Angeklagten bestand zudem bereits zuvor eine intensive Beschäftigung mit Cannabis-Technologie und Pflanzenzucht. Unter anderem habe er Werkzeuge für den Cannabisbereich entwickelt und sich in der Start-up-Szene vernetzt. Für die Entwicklung einer Hanf-Erntemaschine habe er nach eigenen Angaben auch eine Förderung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft erhalten.
Damit stehen sich in dem Strafverfahren zwei grundlegend unterschiedliche rechtliche und tatsächliche Bewertungen gegenüber: Auf der einen Seite steht der Vorwurf einer groß angelegten illegalen Suchtgiftproduktion. Auf der anderen Seite argumentieren die Angeklagten und ihre Verteidiger mit einem auf Forschung, Pflanzenzucht und den Handel mit Cannabis-Genetik ausgerichteten Geschäftsmodell.
Quellen:
ORF Wien, „Prozess um Cannabisplantage vertagt“, 10. September 2026.