Führerschein - Gelegentlicher Cannabiskonsum
Der Verwaltungsgerichtshof wiederholt mit seiner Entscheidung vom 23.5.2013, 2010/11/164 seinen Leitsatz, wonach ein bloß gelegentlicher Cannabiskonsum die Bedenken hinsichtlich der Gesundheit wegen Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges nicht rechtfertigt.