Was heißt Notwehr?
Unter Notwehr versteht man die innerhalb der Grenzen der notwendigen Verteidigung gehaltene Selbsthilfe zur Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffes auf Leben, Freiheit oder Vermögen. Diese Selbsthilfe kann auch, wenn sie die Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustandes zum Ziele hat, behördliche Hilfe zu spät käme, auch angriffsweise ausgeübt werden. Notwehr ist auch gegenüber einem selbst provozierten Angriff nicht ausgeschlossen. Die Notwehr schließt allerdings eine Schadenersatzverpflichtung aus.
- - - - -
*** Update vom 17.01.2024:
Rechtsanwalt Mag. Normann Hofstätter, MBA, Verteidiger in Strafsachen vertritt Sie vor dem Landesgericht Eisenstadt, Landesgericht Korneuburg, Landesgericht St. Pölten und vor dem Landesgericht in Linz.