Die gestohlene Bankomatkarte
Das Tatbild des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Abs 1 Z 3 StGB ist erfüllt, wenn der Täter sich Zigaretten aus dem Zigarettenautomaten verschafft unter dem Einsatz einer vorher weggenommenen Bankomatkarte.
Auf die Eingabe des PIN-Codes der weggenommenen Bankomatkarte kommt es dabei nicht an.
OGH vom 24.08.2022 zu 14 Os 79/22g
Ähnlicher Beitrag:
Einbruchsdiebstahl durch Bankomatkarte?