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Die gestohlene Bankomatkarte

Das Tatbild des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 129 Abs 1 Z 3 StGB ist erfüllt, wenn der Täter sich Zigaretten aus dem Zigarettenautomaten verschafft unter dem Einsatz einer vorher weggenommenen Bankomatkarte. 

Auf die Eingabe des PIN-Codes der weggenommenen Bankomatkarte kommt es dabei nicht an. 

 

§ 129 StGB

OGH vom 24.08.2022 zu 14 Os 79/22g

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