Üble Nachrede wegen Drohung mit Aufdeckung der Homosexualität?
Die Bekanntgabe der homosexuellen Orientierung ist keine Ehrverletzung und ist die Drohung auch nicht gefährlich. Allenfalls könnte die Androhung mit Aufdeckung der Homosexualität eine Verletzung am Vermögen sein, wenn die Veröffentlichung dieser Lebensumstände zu beruflichen oder sonstigen Konsequenzen führen, die mit einer Einkommenseinbuße einhergeht. (OGH 23.1.2014, 12 Os 90/13x)