Drohung mit Vermögensverletzung
Die Drohung eines Geschäftsführers, bei ausbleiben einer Zahlung als gewerberechtlicher Geschäftsführer auszusteigen verstößt gegen die guten Sitten im Sinne des § 144 Abs 2 StGB.
OGH 15.10.2019, 12 Os 103/19t
§ 144 StGB