Erfundene Beschuldigung als Eheverfehlung
Vorsicht ist geboten bei erfundenen Beschuldigungen des anderen Ehegatten.
Privatanklagen oder Anzeigen bei der Polizei, die sachlich begründet sind, sind keine Eheverfehlungen.
Hingegen sind solche, die aus Rachegefühl oder aus feindlicher Einstellung gemacht werden, als schwere Eheverfehlung zu werten, zumal die eheliche Beistandspflicht und die Pflicht zur anständigen Begegnung während der gesamten Dauer der Ehe, somit auch während eines anhängigen Scheidungsverfahrens, beachtet werden muss.
(OGH 22.10.2015, 10 Ob 91/15b, EF-Z 2016/11)
Strafrechtlich kann Verleumdung nach § 297 StGB oder falsche Beweisaussage vor einer Behörde nach § 288 StGB in Betracht kommen.