Der faktische Geschäftsführer - OGH Entscheidung
Nach der Entscheidung des OGH vom 15.09.2010, 2Ob 238/09b sind die Kriterien des faktischen Geschäftsführers erfüllt, wenn der bestellte Geschäftsführer in allen wesentlichen geschäftlichen Belangen keine eigenständigen Entscheidungen treffen kann und sich nach den Weisungen des faktischen Geschäftsführers zu richten hat. So, wenn der faktische Geschäftsführer den Geschäftspartnern gegenüber als Geschäftsführer auftritt sowie die verhandelten Verträge mit einem auf seine Geschäftsführungsbefugnis hinzuweisenden Zusatz unterzeichnet. Jedenfalls kommt dem faktischen Geschäftsführer keine Befugnis zu, die GmbH im rechtsgeschäftlichen Verkehr organschaftlich zu vertreten.