Gefälschte Impfzertifikate - Diversion?
Die Verfälschung eines Quarantäne-Bescheides betreffend einer an Sars-Cov-2 (Corona-Virus) erkrankten Person mit dem Ziel, anderen Personen, die noch nicht geimpft oder nach einer Corona Erkrankung genesen waren, die Durchführung eines Covid-19-Tests zu ersparen, um weiter am sozialen Leben wieder uneingeschränkt teilnehmen zu können, lässt aus generalpräventiven Gründen ein Vorgehen nach den 11 Hauptstück der Strafprozessordnung nicht zu.
§ 198 StPO
OLG Linz, 28.12.2021, 9 Bs 331/21x
Anmerkung: Wird allerdings mittlerweile in der Praxis teilweise anders gesehen, was kein Nachteil ist.
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*** Update vom 17.01.2024:
Rechtsanwalt Mag. Normann Hofstätter, MBA, Verteidiger in Strafsachen vertritt Sie vor dem Landesgericht Eisenstadt, Landesgericht Korneuburg, Landesgericht St. Pölten und vor dem Landesgericht in Linz.