Das Hotel übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände?
Gem § 970a ABGB haftet der Gastwirt für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere nur bis zum Betrag von € 550,--, es sei denn, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffung zur Aufbewahrung übernommen hat oder dass der Schaden von ihm selbst oder seinen Mitarbeitern verschuldet ist.
Keine Ablehnung der Haftung durch Anschlag
Die Ablehnung der Haftung für Wertgegenstände durch Anschlag hat jedenfalls keine rechtliche Wirkung. Wird etwa der Mastercode der Zimmersafes nicht regelmäßig gewechselt und ist dies mehreren Mitarbeitern bekannt, so ist dem Hotelbetreiber eine schuldhafte Sorgfaltsverletzung vorzuwerfen und die Haftungshöchstgrenze für Wertgegenstände bei der Gastwirtehaftung entfällt. (siehe auch OGH 21.7.2011, 1Ob119/11y).