Jugendgerichtsänderungsgesetz 2015
Mit 1. Jänner 2016 ist das Jugendgerichtsänderungsgesetz 2015 in Kraft getreten.
Hauptaugenmerk liegt dabei bei jugendlichen Straftätern die Untersuchungshaft zu vermeiden.
Anpassungen der Strafuntergrenzen gibt es auch bei Straftaten von jungen Erwachsenen, das sind jene, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.