Kein Schmerzengeld für Betrogene nach Ehebruch
Der OGH hält mit seiner Entscheidung vom 1.8.2012, 1 Ob 134/12f, seine bisherige Judikatur (6 Ob 124/02g) aufrecht, wonach dem Ehepartner kein Schmerzengeldanspruch (Schadenersatz) für seine seelischen Beeinträchtigungen gegen den Anderen zusteht, wenn der Leidenszustand durch Ehebruch verursacht wurde.