Was ist eine Ladung zur Hauptverhandlung?
Der zuständige Richter hat sämtliche Beteiligten (ua den Angeklagten, die Staatsanwaltschaft bzw. den Privatbeteiligten) sowie deren Vertreter zur Hauptverhandlung zu laden.
Die Ladung des Richters ist als prozessleitende Verfügung nicht bekämpfbar.
Kann der Angeklagte etwa krankheitsbedingt nicht erscheinen, wird die Hauptverhandlung vertagt,
Die persönliche und ununterbrochene Anwesenheit in der Hauptverhandlung ist das Recht aber auch die Pflicht des Angeklagten.
Eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten, darf bei sonstiger Nichtigkeit nur dann durchgeführt und ein Urteil gefällt werden, wenn es sich um ein Vergehen handelt, er bereits zum Anklagevorwurf einvernommen wurde und ihm die Ladung zur Hauptverhandlung persönlich zugestellt wurde.
Ähnliche Inhalte:
Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren