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Liegenschaftskauf, falsche Flächenangabe, Gewährleistung

Eine konkrete Flächenangabe im Kaufvertrag ist als Eigenschaftszusage zu werten, auch wenn die Liegenschaft vor dem Kauf besichtigt wurde.
Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Gartenfläche einer Eigentumswohnung tatsächlich weniger Fläche aufweist als im Kaufvertrag konkret angeführt, für den der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung einzustehen hat.
Der Preisminderungsanspruch ist nach der relativen Berechnungsmethode zu ermitteln (OGH v. 18.6.2013, 4 Ob 98/13k).