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Normann Hofstätter im GEWINN: Heikle (NS-) Erbstücke

Normann Hofstätter im GEWINN: Heikle Erbstücke

Wenn das Erbe zum rechtlichen Risiko wird

Strafverteidiger Normann Hofstätter erklärt im Wirtschaftsmagazin GEWINN, was bei Waffen, NS-Devotionalien und anderen rechtlich problematischen Erbstücken zu beachten ist.

Eine alte Waffe im Nachlass, eine Reichsmark mit NS-Symbolik oder Gegenstände, deren Herkunft und rechtliche Zulässigkeit unklar sind: Beim Auflösen einer Verlassenschaft können Erben auf Gegenstände stoßen, deren Besitz, Verkauf oder Weitergabe rechtliche Konsequenzen haben kann.

Das Wirtschaftsmagazin GEWINN widmet diesem Thema in seiner Ausgabe 9/2026 einen mehrseitigen Beitrag unter dem Titel „Wohin mit zweifelhaften Erbstücken?“. Als Experte für strafrechtliche Fragen kommt darin der Wiener Rechtsanwalt und Strafverteidiger Mag. Normann Hofstätter ausführlich zu Wort. 

Waffen im Nachlass: Meldepflichten beachten

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn sich im Nachlass Waffen oder Kriegsmaterial befinden. Im GEWINN-Beitrag weist Hofstätter darauf hin, dass Waffen der Kategorien C und D unverzüglich der zuständigen Behörde gemeldet werden müssen. Für Erben besteht anschließend eine Frist, um etwa eine Waffenbesitzkarte zu lösen und die Waffen legal besitzen zu können. Verbotene Waffen und Kriegsmaterial müssen ebenfalls gemeldet werden; die Behörde entscheidet über die weiteren Maßnahmen. 

Auch scheinbar harmlose Erinnerungsstücke können damit rechtliche Fragen auslösen. Entscheidend ist nicht nur, was geerbt wurde, sondern auch, wie anschließend damit umgegangen wird.

NS-Devotionalien: Verkaufen kann strafbar sein

Besonders heikel wird es bei NS-Devotionalien und Gegenständen mit nationalsozialistischen Symbolen. Hofstätter erläutert im Artikel anhand konkreter Beispiele, dass bei einer strafrechtlichen Beurteilung insbesondere Darstellung, Kontext und Vorsatz eine Rolle spielen.

Beim öffentlichen Anbieten entsprechender Gegenstände – etwa über Verkaufsplattformen – kann das Verbotsgesetz relevant werden. Hofstätter warnt im GEWINN insbesondere vor Darstellungen, die als Verherrlichung oder Glorifizierung des Nationalsozialismus verstanden werden könnten. Der Beitrag weist außerdem darauf hin, dass Plattformen teilweise strengere Richtlinien vorsehen als das Gesetz selbst. 

Elfenbein, Krokodilleder & Co.: Artenschutz nicht vergessen

Auch geerbte Gegenstände aus Elfenbein, Krokodilleder oder anderen geschützten Tierarten können rechtliche Probleme verursachen. Je nach Art, Alter, Herkunft und beabsichtigter Verwertung können Nachweise oder CITES-Dokumente erforderlich sein. Der GEWINN-Beitrag zeigt damit, wie unterschiedlich die Rechtsgebiete sein können, die bei einem einzigen Nachlass zusammentreffen. 

Im Zweifel vor Verkauf oder Entsorgung prüfen lassen

Wer bei einer Verlassenschaft auf Waffen, NS-Gegenstände oder andere möglicherweise problematische Objekte stößt, sollte deshalb nicht vorschnell verkaufen, verschenken oder entsorgen. Gerade bei strafrechtlich relevanten Gegenständen kann bereits der Umgang damit entscheidend sein.

Mag. Normann Hofstätter berät und vertritt als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Wien MandantInnen in strafrechtlichen Angelegenheiten in ganz Österreich.

Zum GEWINN-Artikel: https://www.gewinn.com/artikel/wohin-mit-zweifelhaften-erbstuecken