Parkplatzreservierung mit Drohung
Parkplatzreservierung mit Nachdruck
Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist vom jeweils zuständigen Landesgericht zu bestrafen.
Drohung ist die Ankündigung eines Übels.
Die Aufforderung eines Autofahrers an einen Fußgänger, den reservierten Parkplatz freizugeben, ist (noch) keine Drohung. Diese kann aber ob der Gesamtsituation mit einhergehenden Gesten als Übels Ankündigung vorliegen.