Prostitution: Klage wegen nichtbezahltem Entgelt
Mit der Entscheidung des OGH vom 18.04.2012, 3 Ob 45/12g wurde von der bisher vertretenen Ansicht, dass ein Vertrag über sexuelle Dienstleistungen (Prostitution) einschließlich der Entgeltvereinbarung sittenwidrig sei, abgegangen.
Nunmehr ist ein Vertrag über sexuelle Dienstleistungen nicht generell sittenwidrig und nichtig. Das vereinbarte Entgelt für die tatsächlich erbrachte Leistung kann eingeklagt werden.