Darf ein Peilsender auf meinem Auto angebracht werden?
Nur wenn die Voraussetzungen einer Observation vorliegen.
Dies ist dann der Fall, wenn die Observation zur Aufklärung einer Straftat oder zur Ausforschung des Aufenthalts des Beschuldigten erforderlich erscheint.
Beim Einsatz technischer Mittel, also beim Peilsender, von mehr als 48 Stunden muss der Verdacht einer vorsätzlich begangenen Straftat bestehen, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist und es muss auf Grund bestimmter Tatsachen angenommen werden, dass die überwachte Person die strafbare Handlung begangen hat oder mit einem Beschuldigten Kontakt herstellen werde oder dadurch der Aufenthalt eines flüchtigen oder abwesenden Beschuldigten ermittelt werden kann.
Eine Observation von der Ermittlungsbehörde darf über den vorgesehenen Zeitraum bis längstens vierzehn Tagen fortgesetzt werden, sofern die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft unverzüglich nach der Fristüberschreitung berichtet.
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