Schadenersatz auf Grund eines unrichtigen Gutachtens
Ein Sachverständiger, der in einem Zivilprozess gerichtlich bestellt wurde und schuldhaft ein unrichtiges Gutachten abgibt, haftet den am Prozess beteiligten Parteien für Schäden auf Grund seines Fehlverhaltens.
Nach der Entscheidung des OGH vom 24.11.2011, 1 Ob 203/11a beginnt der Anspruch auf Schadenersatz für den Prozessverlust, bedingt durch das unrichtige Gutachten, nicht vor dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu laufen.