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Wie bekomme ich das sogenannte Sichere Geleit?

Ein sicheres Geleit kann einem flüchtigen Straftäter vom Bundesministerium für Justiz gegen Ablegung eines Gelöbnisses (nicht wieder zu fliehen oder sich nicht von seinem Aufenthaltsort zu entfernen oder die Ermittlungen nicht zu erschweren) und/oder gegen eine Sicherheitsleistung erteilt werden und dadurch bis zur Urteilsfällung in erster Instanz von einer Haft befreit bleiben.


Die Antragstellung beim BMJ kann allerdings nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn mit der  Festnahmeanordnung oder dem Haftbefehl nicht ohnedies mit einer baldigen Verhaftung des Straftäters gerechnet werden kann. Auch bei schwerwiegenden Sicherheitsbedenken wird das freie Geleit abgelehnt werden.