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Was ist der Unterschied zwischen Betrug und Diebstahl?

Für die Abgrenzung von Betrug und Diebstahl ist entscheidend, aufgrund welcher Handlung der Gewahrsamsübergang beruht. 

Demnach liegt Betrug vor, wenn ihn das Opfer oder ein Dritter aufgrund der Täuschung durch einen Täter bewirkt. 

Diebstahl hingegen liegt vor, wenn der Täter durch ein unmittelbar im Vorfeld geschehenes Täuschungsverhalten in eine Position gelangt, die ihm letztlich eine eigenmächtige Wegnahme ermöglicht, um dadurch erst die angestrebte Gewahrsamsübertragung bewirkt.

Gleiches gilt auch, wenn die Täuschung dazu dient, den Gewahrsamsbruch zu verschleiern, etwa dann, wenn das Opfer durch Täuschung abgelenkt wird, während es von einem Komplizen bestohlen wird. 

 

§ 127 StGB
§ 146 StGB
OGH vom 29.09.2022 zu 12 Os 68/22z