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Ist der Verkauf harter Drogen ein Erschwerungsgrund?

Nach Entscheidung des OGH vom 18.08.2022 liegt ein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot vor, sofern das Erstgericht die Weitergabe von harten Drogen (Kokain) als besonderen Erschwerungsgrund anführt. 

Der Gesetzgeber habe der dem Suchtgifthandel und sonstigem Umgang mit Suchtgiften innewohnenden Gefährlichkeit bereits durch die aus den §§ 27 – 28 SMG ersichtlichen Strafdrohungen Rechnung getragen und berücksichtige das von einzelnen Suchtgiften ausgehende unterschiedliche Gefährdungspotential durch § 1 der Suchtgift-Grenzmengenverordnung iVm § 28b SMG.

§ 28b SMG

§ 32 StGB

OGH vom 18.08.2022 zu 12 Os 55/22p