Verletzung von Namens- und Markenrechten auf Ebay
Nach der Entscheidung des OGH vom 11.5.2012, 4 Ob 38/12k kann sich der tatsächliche Inhaber der Marke nicht auf sein ausschließliches Recht berufen, wenn eine natürliche Person ein Markenprodukt auf einem Online-Marktplatz (z.B. Ebay) verkauft. Das heißt der Inhaber kann nicht auf seine markenrechtlichen und lauterkeitsrechtlichen Ansprüche bestehen.
Noch privat oder bereits gewerblich?
Der Sachverhalt ändert sich jedoch, wenn die von der natürlichen Person getätigten Verkäufe auf Grund ihrer Häufigkeit und ihres Umfanges über die Sphäre einer privaten Tätigkeit hinausgehen, sodass sich der Verkäufer im Rahmen des „geschäftlichen Verkehrs“ bewegt.