Wann bekomme ich einen Eintrag im Strafregister?
Wann bekomme ich einen Eintrag im Strafregister?
Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob jemand gerichtliche Verurteilungen aufweist.
Früher hat man die Strafregisterauskunft auch Leumundszeugnis oder polizeiliches Führungszeugnis genannt.
Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich.
Die Bescheinigung darf meistens nicht älter als drei Monate sein.
Die Tilgung hängt von der Höhe der Strafe ab und davon, ob man Jugendlicher, junger Erwachsener oder Erwachsener zum Zeitpunkt der Verurteilung war.
Bereits vor der Tilgung kann bei bestimmten Verurteilungen mit kürzeren Freiheitsstrafen und geringeren Geldstrafen eine sogenannte Beschränkung der Auskunft eintreten, sodass die Strafregisterauskunft leer bleibt.