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Wann ist eine Drohung gefährlich?

Nach dem OGH kann eine Drohung mit rechtlichen Schritten tatbildlich sein, wenn damit beim Opfer der Eindruck erweckt wird, Verfahrenskosten für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche aufwenden zu müssen. 

Allerdings bietet die bloße Ankündigung einer Eintragung von Pfandrechten in nationale und internationale Schuldenregister, ohne die Folgen einer solchen Eintragung näher darzustellen, bei Anlegung eines objektiv-individuellen Maßstabes keine ausreichende Sachverhaltsgrundlage für die Annahme der Eignung von Schreiben, eine solche Befürchtung, nämlich mit Abwehrkosten konfrontiert zu sein und damit eine Verletzung am Vermögen zu erleiden, zu wecken. 

Die mit einem solchen Eintrag verbundenen wahrheitswidrigen Behauptungen, jemand habe Schulden, reicht für die Annahme der Androhung einer Verletzung an der Ehre ebenso wenig aus. 

 

§ 144 Abs 1 StGB 

OGH vom 27.07.2022 zu 15 Os 37/22p