Wegweisung bei einem (ehelichen) Streit
Voraussetzung für die Erlassung einer Wegweisung und eines Betretungsverbotes sind gemäß § 38a SPG, dass aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, es stehe ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit der gefährdeten Person bevor. Es kommt also auf die Erwartung von bestimmten Tatsachen an.
Bei der vorzunehmenden Prognose ist vom Wissensstand des Polizeibeamten im Zeitpunkt seines Einschreitens auszugehen. Ein bloßes Belästigen reicht hingegen nicht aus.
(Gerichtsentscheidung: 2013/31/3544-5 vom 2.7.2014, LVwG Tirol)