Wiederholung von Vorwürfen – Verleumdung?
Eine Wiederholung und eine Bestätigung einer früheren Anschuldigung, ohne das weitere Verdachtsmomente hinzukommen, kann keine neuerliche Verleumdung nach § 297 StGB darstellen, zumal eine neue konkrete Gefährdungslage nicht geschaffen wird.
Allerdings kann § 288 StGB, also die falsche Beweisaussage erfüllt sein.
OGH vom 16.03.2021, zu 13 Os 115/20s