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Wiederholung von Vorwürfen – Verleumdung?

Eine Wiederholung und eine Bestätigung einer früheren Anschuldigung, ohne das weitere Verdachtsmomente hinzukommen, kann keine neuerliche Verleumdung nach § 297 StGB darstellen, zumal eine neue konkrete Gefährdungslage nicht geschaffen wird.

Allerdings kann § 288 StGB, also die falsche Beweisaussage erfüllt sein.

 

§ 297 StGB

§ 288 StGB

OGH vom 16.03.2021, zu 13 Os 115/20s