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Muss der Hausarzt über seine Wahrnehmungen als Zeuge aussagen?

Muss der Hausarzt über seine Wahrnehmungen als Zeuge aussagen?

Ja, auch wenn das Opfer im Ermittlungsverfahren (bei der vielleicht zweiten stattfindenden Zeugeneinvernahme) vor der Polizei oder in der Hauptverhandlung vor dem Gericht seine Zeugenaussage zu Recht - weil beispielweise verwandt oder verheiratet - verweigert und demzufolge die Verlesung einer früheren Aussage nicht zulässig ist, dürfen dennoch Personen, wie der Hausarzt vernommen werden, wenn sich herausstellt, dass sich das Opfer außerhalb des Strafverfahrens ihm anvertraut hat.  

Dies deshalb, weil das Arztgeheimnis keine Geltung im Strafverfahren hat. 

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